E-Autos oder Verbrenner: Was lohnt sich wirklich?

E-Autos sind im Trend. Sind sie in der Anschaffung oft noch teuer, gibt es für ihre Besitzer und Besitzerinnen aber oft gratis Goodies, etwa beim Laden, Parken oder mancherorts sogar im Restaurant.

© Getty Images/iStockphoto/Claudio Caridi/iStockphoto

Frage der Mobilität

Wie viel Geld vom Staat gibt es beim Kauf eines E-Autos für Private?

Der Anteil an Elektroautos auf Österreichs Straßen ist verschwindend gering. Nun gibt es 114,5 Millionen Euro an Förderungen.

03/04/2024, 04:00 AM

Anders als andere Länder setzt Österreich weiterhin auf staatliche Förderung von Elektroautos.

Gefördert wird der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 Euro gefördert. 

Hier gibt es Geld für neue Elektro-Autos

Die Förderaktion ist Teil des Jahresprogrammes 2024 des Klima- und Energiefonds. Seit Ende Februar können Anträge unter umweltfoerderung.at gestellt werden. 

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird im Jahr 2024 der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

„E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugwirtschaft beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.

„E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2025 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Hierbei darf die Rechnung nicht älter als neun Monate sein.

 

ein ActiveCampaign Widget Platzhalter.

Wir würden hier gerne ein ActiveCampaign Widget zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte ActiveCampaign zu.

Insgesamt werden dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung gestellt. Die Zahlen der PKW Neuzulassungen zeigen ein Plus bei den Stromern: 2023 verzeichnet mN einen Anteil von 19,9 Prozent an reinen E-Autos. Damit wurden erstmals mehr E-Autos neuzugelassen als Autos mit Dieselantrieb.

Warum wollen nur so wenige Österreicher Elektro-Autos?

Allerdings: Der Autobestand ist im Vorjahr auf 5,19 Millionen Pkw generell leicht gestiegen. Der Anteil an E-Autos ist mit drei Prozent allerdings noch verschwindend gering.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur.

Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich die antragstellende Person zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2025, möglich.

Kommentare

Kurier.tvMotor.atKurier.atFreizeit.atFilm.atImmmopartnersuchepartnersucheSpieleCreated by Icons Producer from the Noun Project profilkat