© Michael Andrusio

Was sich 2017 für Autobesitzer ändert

Was sich 2017 für Autobesitzer ändert

Von Alko-Locks bis zur Förderung für Elektroautos: Worauf sich Autofahrer 2017 einstellen müssen.

12/29/2016, 08:19 AM

  • Erleichterungen für Besitzer von Wechselkennzeichen: Der Wortlaut „Wechselkennzeichen“ entfällt ab Jahresbeginn, weshalb die Einziehung und Neuausstellung des Zulassungsscheins bei Aufnahme oder Ausschluss von Kfz mit Wechselkennzeichen daher nicht mehr erforderlich ist.
  • Moderne Zeiten für Pannendienstfahrer: Pannenfahrer haben ab dem 1. Jänner 2017 die Möglichkeit, schon während der Fahrt zum Pannenort auf die technischen Daten des betroffenen Fahrzeugs, welche in der Zulassungsevidenz gespeichert sind, zuzugreifen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugriff auf diese Daten vom Fahrzeughalter erlaubt wird. Mit Hilfe dieser Neuerung wird die Pannenhilfe schneller und effizienter gestaltet.
  • Abschied vom Kennzeichen „WU“: Im Zuge der Auflösung des Bezirks Wien Umgebung wird auch das dazugehörige Kennzeichen „WU“ ab dem 1. Jänner 2017 nicht mehr ausgegeben.
  • Härteres Vorgehen gegen Alkolenker: Für Alkolenker bringt das Jahr 2017 voraussichtlich ab September eine besonders große Veränderung. So sollen Alkoholwegfahrsperren für Alkolenker und in diesem Zusammenhang auch der neue Code „69“ eingeführt werden. Der EU-weit einheitliche Code weist darauf hin, dass der betreffende Lenker ein Kfz nur mittels Alko-Lock in Betrieb nehmen darf.
  • Neue Möglichkeiten in der Verkehrsüberwachung: Beweisfotos von Radargeräten, Laserpistolen, Abstandsmessgeräten und Rotlichtkameras dürfen ab dem kommenden Jahr auch zur Bestrafung von Vergehen im Zusammenhang mit den Bereichen Mobiltelefon, Gurt, Helm, Kindersitz und Personenbeförderung genutzt werden.
  • Neue Farben: Ab dem 1. April 2017 erhalten schadstoffarme bzw. energieeffiziente Fahrzeuge eine blaue Begutachtungsplakette und ein weißes Kennzeichen mit grüner Schrift.
  • Europa rückt zusammen: Serbien wird im Jahr 2017 nach derzeitiger Planung in die Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit aufgenommen, was bedeutet, dass serbische Führerscheine künftig ohne praktische Prüfung in EU-Führerscheine umgetauscht werden können.
  • Neuerungen in Sachen E-Mobilität: Mit 1. März 2017 wird die neue Fahrzeugklasse „Elektro-Lkw“ eingeführt. Diese elektrisch angetriebenen Kraftwagen für den Gütertransport ohne Anhänger dürfen damit bis 4,25 t mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden. Zusätzlich soll ein neues Verkehrszeichen, welches E-Ladestationen von Nicht-E-Fahrzeugen freihält, zum Einsatz kommen.
  • Förderungen für Elektroautos: Ab 1. März 2017 wird der Kauf eines Elektroautos mit 4300 Euro gefördert, für Flottenkunden beträgt die Förderung 3000 Euro.
  • Unfallforschung: Durch die Erlassung eines Verkehrsunfallstatistikgesetzes wird die Verkehrssicherheit deutlich verbessert. Durch die Führung einer Straßenunfallstatistik auf gesetzlicher Ebene mit klar festgesetzten Veröffentlichungsterminen sind ab Juli 2017 nicht nur sämtliche Zahlen vorhersehbar und regelmäßig verfügbar, sondern auch Unfalltiefenanalysen möglich.
  • Sicherheit beim Schwerverkehr: Zur Kontrolle von Schwerfahrzeugen werden im kommenden Jahr europaweit verpflichtende Mindeststandards eingeführt.
  • Mopedfahrer dürfen ab dem 1. Juli 2017 ihre Ausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen. Bisher konnte mit der Ausbildung bereits sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres gestartet werden.
  • 2017 werden erstmals selbstfahrende Autos auf Österreichs Straßen unterwegs sein. Das Verkehrsministerium hat die Rechtsgrundlagen für Tests in Österreich geschaffen, so dass Österreich an diesem Entwicklungsschritt teilhaben kann. Aus Sicherheitsgründen müssen dazu zahlreiche Sicherheitsauflagen eingehalten werden, so muss z.B. ständig ein Fahrer anwesend sein, der die Fahraufgaben jederzeit wieder übernehmen kann.

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