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E-Mobility

E-Mobilität: Kunden wünschen sich mehr Transparenz

Warum eine leistungsbezogene Abrechnung in kWh an Ladestellen noch immer sehr selten ist.

von Maria Brandl

03/12/2019, 05:00 AM

Das Angebot an öffentlichen Ladestellen in Österreich beträgt derzeit rund 4.900 laut BEÖ, dem Bundesverband E-Mobilität Österreich. Aber die Transparenz bei den Ladekosten und der Ladeleistung ist vielen Nutzern zu wenig, wie die Erfahrungen der KURIER-Motorredaktion, aber auch Leserbriefe zeigen.

- Wirrwarr Einige Ladestellenbetreiber verrechnen eine Pauschale, egal, wie viel ins E-Auto geladen wird, viele verrechnen die Ladezeit. Nur wenige verrechnen nach den geladenen Kilowattstunden, also nach der Ladeleistung, was die meisten Nutzer wünschen (siehe Zusatzartikel).

Diese Strategie der Ladestellenbetreiber hängt nicht nur damit zusammen, dass eine zeitgemäße Abrechnung das unnötige Blockieren von Ladestellen hintanhalten soll, sondern auch mit dem Gesetz. Um eine leistungsgemäße Abrechnung anzubieten, bedarf es geeichter Messgeräte, um der entsprechenden EU-Richtlinie zu entsprechen. Für Pauschalbeträge oder eine zeitgemäße Abrechnung besteht diese Eichpflicht laut Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nicht.

- Gesetz Die EU-Richtlinie fordert für eine Eichung nicht nur einen entsprechenden Zähler, der im Kern jenem von Smart Metern entspricht, die Ladestellen müssen auch eine Sichtanzeige aufweisen, wo der Kunde die geladenen kWh ablesen kann. Was einfach klingt, scheitert jedoch an den Einwänden mächtiger Ladestellenbetreiber, die die Sichtanzeige wegen befürchteten Vandalismus ablehnen und stattdessen eine Abrechnung via App und Smartphone bevorzugen.

Das hat den Vorteil der besseren Kundenbindung, bedeutet aber auch, dass die damit verbundenen Datenpakete verschlüsselt und entsprechend gesichert werden müssen und eine Informationssicherheit gegeben sein muss. Die EVN würde sich ein europaweit einheitliches System dafür wünschen, das auch eine Überprüfung der Daten für den Dienstanbieter wie Kunden mittels einer einheitlichen Transparenzsoftware erlaubt.

- Vorbild In Deutschland soll es erste entsprechende Geräte im Test geben, unsere Behörden warten die Ergebnisse in Deutschland ab.

- Gleichstrom Viel schwieriger ist dies für Gleichstrom-Ladestellen. Grund seien die hohen Ströme, so ein Eich-Experte, die messtechnisch eine Herausforderung seien. Tesla sei hier Vorreiter gewesen. In Deutschland behelfe man sich damit, dass man Wechselstromzähler einbaue und einen pauschalen Abschlag für die Umschlagverluste abziehe. Bis es für Gleichstrom-Ladestellen geeichte Geräte geben wird, werde es wohl noch einige Jahre dauern, so der Experte. Gleichstrom-Ladeprofi Ionity, der derzeit eine Pauschale pro Laden verrechnet, rechnet damit, dass ab April in kWh abgerechnet werden muss. Derzeit warte man auf das Signal der deutschen Behörden.

In Tirol kann bereits pro kWh bezahlt werden

Abrechnung nach kWh Dem Kundenwunsch folgend stellte vor rund eineinhalb Jahren die Tiwag in Tirol ihre Lade-Abrechnung auf kWh um. Allerdings beschränkt sich die leistungsbezogene Abrechnung in kWh derzeit auf registrierte Tiwag Mobilitätskunden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die leistungsbezogene Abrechnung sieht man mit durch MID konforme Messgeräte sowie einer anonymisierten Datenübertragung erfüllt. Damit wird die EU-Messgeräterichtlinie, die für die Ladestellen mit leistungsbezogener Abrechnung gilt, eingehalten und für den nötigen Datenschutz gesorgt.

Für Zufallskunden gelten nach wie vor Zeittarife. Steht die Ladestelle auf einem bewirtschafteten Parkplatz, kommt die Parkgebühr dazu. Fremdkunden mit Roaming-Karten, wo Laden bei verschiedenen Lade-Anbietern mit einer Karte möglich ist, zahlen eigene Tarife.

Die Tiwag hat die kWh-Abrechnung bereits beim Design der Ladestellen berücksichtigt. Offline-Ladestellen  seien für eine kWh-Abrechnung dagegen nicht geeignet. Umrüstungen für Wechselstrom-Ladestellen können laut EVN rund 3.000 bis 6.000 € kosten. Barzahlung fürs Laden wird es laut Tiwag, anders als fürs Tanken, nicht geben.

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