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Touchscreen - oder die Crux mit der Ablenkung

Ein Gerichtsurteil in Deutschland sorgt für Aufsehen. Es geht wieder einmal um die Ablenkung durch Touchscreens.

von Michael Andrusio

08/04/2020, 08:41 AM

Es ist ein brisantes Urteil, das das Oberlandesgericht Karlsruhe vor Kurzem gefällt hat. Es geht um die Ablenkung durch „berührungssensitive Bildschirme“, auch bekannt als Touchscreens, im Auto.

Ein Tesla-Fahrer war bei Regen von der Straße abgekommen und gegen mehrere Bäume gekracht. Und das, während er via Bildschirmmenü das Scheibenwischerintervall verstellen wollte. Das Gericht bestätigte die ursprünglich verhängte Strafe (200 Euro und einmonatiges Fahrverbot) mit dem Hinweis auf § 23 Abs.1a StVO und das vorschriftswidrige Benutzen eines elektronischen Geräts während der Fahrt. Und das obwohl es sich im konkreten Fall um einen vom Hersteller fest installierten Schirm handelt. „Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist“, urteilte das Gericht.

Brisant ist das Urteil somit insofern, als immer mehr Funktionen in modernen Autos über Touchscreen bedient werden wollen. Das sorgt für ein aufgeräumtes Cockpit und die vielen Funktionen wären mit normalen Schaltern gar nicht mehr darstellbar. Es spart den Autoherstellern aber natürlich auch Geld.

Dass man kurz abgelenkt ist, wenn man im Touchscreenmenü irgendetwas sucht oder anwählt, ist eine Tatsache – da können die Hersteller erzählen, was sie wollen. Das Intervall für den Scheibenwischer hier feinjustieren zu müssen, ist natürlich ein extremes Beispiel. Aber es zeigt, wohin die Reise geht, wenn manche Entwickler so dürften wie sie wollten. Einige Hersteller belassen Funktionen, die man öfter nutzt, wie z.B. die Temperaturregelung im analogen Bereich und das ist auch gut so. Zumal sich der haptische Vorteil von Slider-Funktionen für beispielsweise die Audiolautstärke gegenüber einem klassischen Drehregler auch nicht wirklich erschließen will.

Abhilfe kann eine stetig besser werdende Sprachsteuerung schaffen, wenn es ein fortschrittliches System ist und der Fahrer nicht vorher einen Kodex an Befehlen lernen muss, die er dem Auto zumuten kann. Und sein Auto mit „Hey, xxx!“ Anreden zu müssen, hat für den einen oder anderen immer noch etwas Verstörendes an sich.

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