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meinung

Verunsicherung bleibt erhalten

Neuausrichtung der Kfz-Besteuerung: Ein paar Skurrilitäten bleiben bestehen, die für Verwerfungen am Markt sorgen könnten.

von Horst Bauer

12/19/2019, 12:08 PM

Dass vor allem private Autokäufer zuletzt von den Diskussionen um Diesel-Fahrverbote verunsichert wurden, ist in den Verkaufszahlen ablesbar. Zusätzlich wirkte sich das hausgemachte Problem der lange nicht gelösten Frage nach der Neuausrichtung der Kfz-Besteuerung bei Inkrafttreten der neuen Normverbrauchs-Berechnungsformel negativ aus.

Durch die vom Parlament dann doch noch beschlossene Regelung, konnte zumindest eine sprunghafte Verteuerung von Neuwagen mit dem 1. Jänner verhindert werden. Dennoch bleiben ein paar Skurrilitäten bestehen, die für Verwerfungen am Markt sorgen könnten.

So wird etwa die Sachbezugs-Grenze für Dienstwagenfahrer am 1. Jänner von 121 auf 118 g/km nach der alten NEFZ-Formel abgesenkt. Aber nur bis 1. April. Von da bis zum Ende des Jahres liegt diese umgerechnet mit 123 g sogar wieder höher als heute. Man muss kein Prophet sein, um sich ausmalen zu können, was dies für die Zulassungszahlen von Dienstwagen im ersten Jahresdrittel bedeuten wird.

Die Branche versucht sich darauf und auf die an dieser Stelle bereits abgehandelten Folgen der neuen Kfz-Besteuerung ab dem 1. Oktober – so gut es mit so wenig Vorlauf geht – einzustellen. Ihr bleibt nur die Hoffnung, dass das ohnehin schon überkomplizierte Regelwerk von NoVA, Sachbezug und Motorbezogener Versicherungssteuer von einer neuen Regierung nicht gleich wieder verschlimmbessert wird.

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