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Bahn, Bus, Stehplatz

Über einen blinden Fleck in den Kampagnen für mehr Verkehrssicherheit.

von Horst Bauer

12/05/2011, 07:42 AM

Der Reglementierungsdruck kennt kaum Grenzen. Wenn es um das Aufreger-Thema Verkehrssicherheit geht, ist die öffentliche Meinung schnell mit dem Ruf nach Ver- und Geboten zur Hand. Unterstützt wird dieser Trend durch verschiedenste Institute, die ihre Existenzberechtigung durch immer neue - mit mehr oder weniger wissenschaftlichen Studien begründete - Forderungen zum Thema untermauern müssen.

Nun mag dies manchem Kritiker schon zu viel der Regeln sein und eine Vollkaskomentalität mit vollkommener Abgabe der Eigenverantwortung unterstützen. Ein paar blinde Flecken wären es aber durchaus noch wert, besser ausgeleuchtet zu werden.

So etwa der skurrile Umstand, dass die auf der Strecke von Venedig nach Villach als Zugersatz verkehrenden ICE-Busse der ÖBB - was an sich schon skurril genug ist angesichts aller Bekenntnisse zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene - für 75 Sitz-, aber auch 10 Stehplätze zugelassen sind.
Begründung: Die Sitzplatz- und Gurtenpflicht gilt laut Gesetz nur für Reisebusse, nicht aber im Linienverkehr.

Dass die Möglichkeit, Reisende ohne Sitzplatzreservierung ungesichert auf den Stiegen der Doppeldeckerbusse sitzend mitzunehmen, auch genutzt wird, ist den ÖBB kaum vorzuwerfen.

Dass ein über die Autobahn bretternder Bus mit einem im städtischen Linienverkehr dahinzuckelnden rechtlich gleichgestellt sein kann, ist aber ein rasch zu korrigierender Fehler.

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