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Gesetzgeber will Städte entstauben

Die geplanten Verbesserungen für die Luftqualität.

von Maria Brandl

12/05/2011, 07:42 AM

Seit 1997 gibt's in Österreich das Immissionsschutzgesetz-Luft IG-L. Es wurde mehrmals novelliert, zuletzt 2010.

- Ziele: "Die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen soll dauerhaft vor schädlichen Luftschadstoffen und unzumutbarer Belästigung durch Luftschadstoffe geschützt werden." Luftschadstoff-Emissionen sollen vorsorglich verringert und die Luftqualität in allen (auch in nichtbelasteten) Gebieten verbessert werden.

- Grenzwerte:
Vorbild für das IG-L ist die EU-Richtlinie, aber bei Feinstaub, einem der geregelten Schadstoffe, ist Österreich strenger: Die EU erlaubt 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes (50 Mikrogramm/m3 Luft für PM10), Österreich 25 (seit 2010). Die EU erlaubt auch, den Anteil durch Salz-, Splitt- und Sandstreuung im Winter herauszurechnen. Österreich hat zahlreiche Überschreitungen beim Tagesmittelwert (siehe Tabelle) , beim Jahresmittelwert hingegen keine.
Neu ist ein Grenzwert für die feineren PM2,5. Hier schreibt Österreich einen Jahresmittelwert von 25 Mikrogramm/m3 Luft bis 2015 vor (Start 2008 mit 30 Mikrogramm/m3). Zudem wird neben dem Wert an den Messstellen auch ein Flächenmittelwert geregelt (20 Mikrogramm/m3 bis 2015).

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- Messstellen: Das IG-L regelt auch, wo gemessen werden muss. Derzeit sind für PM10 141 Messstellen in Österreich in Betrieb (33 in Großstädten mit mehr als 90.000 Einwohnern), 57 in Kleinstädten (10.000 bis 90.000 Einwohner), 51 auf dem Land. Davon sind ca. 30 Messstellen verkehrsnah und 5 in der Nähe von Industrieanlagen. Für PM2,5-Feinstaub gibt es 15 und künftig 39 Messstellen.

- Maßnahmen:
Bei Nichterfüllung der Vorgaben müssen die jeweiligen Landespolitiker Verbesserungsmaßnahmen setzen. Im Bereich Verkehr werden vor allem Fahrbeschränkungen für Pkw vor der Euro-Abgasstufe 5 (gilt seit 2010) bei Bedarf diskutiert, für Lkw und Busse Modelle vor Euro 4.

- Strafen: Können die heimischen Politiker von feinstaubbelasteten Gebieten nicht ausreichende Gegenmaßnahmen belegen, hat die EU die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten mit Strafzahlungen im Fall einer Verurteilung. So ein Verfahren würde mehrere Jahre dauern. Derzeit gibt es in der EU dafür noch keinen Präzedenzfall laut Lebensministerium, obwohl es EU-Länder mit deutlich höherer Feinstaubbelastung gibt als Österreich.

PM10 sind Staubteilchen mit 10 Mikrometer Durchmesser (Tausendstel Millimeter), PM 2,5 mit 2,5 Mikrometer Durchmesser.

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