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Strafen-Lotto

Warum es sehr ins Geld gehen kann, im falschen Bundesland gestraft zu werden.

von Horst Bauer

12/05/2011, 07:42 AM

Der aktuelle Anlassfall zeigt nur wieder einmal drastisch das eigentliche Problem auf.

Ohne gültige Autobahn-Vignette erwischt zu werden, was zu Beginn der Gültigkeitsperiode des neuen Jahrespickerls Anfang Februar erfahrungsgemäß besonders leicht passieren kann, kostet im Normalfall 120 Euro Ersatzmaut. Dieser tritt ein, wenn der Sünder an Ort und Stelle ertappt wird und sofort zahlt. So weit, so klar geregelt.

Wer nicht gleich zahlen kann oder eine schriftliche Zahlungsaufforderung liegen lässt, der wird angezeigt und muss mit einer Geldstrafe in der Höhe von 300 bis 3000 Euro rechnen. Ab hier wird es spannend.

Denn die tatsächliche Höhe der Strafzahlung hängt in der Praxis nicht nur von nachvollziehbaren Faktoren ab - etwa ob der Sünder das Delikt zum ersten Mal begangen hat -, sondern auch davon, wo er erwischt wurde. So kontaktierten in den vergangenen Tagen mehrere fassungslose Pickerlsünder die Rechtsberatung des ÖAMTC, weil ihnen Strafverfügungen aus Wien über 550 Euro zugestellt wurden. Während nämlich die Behörden der anderen Bundesländer durchwegs zur vorgesehenen Mindeststrafe von 300 Euro greifen, gibt es heuer in Wien offenbar einen satten Hauptstadt-Aufschlag.

Ob damit die präventive Wirkung der Strafe ebenfalls höher ist, kann diskutiert werden. Klar ist jedoch, dass es höchst an der Zeit wäre, den schon seit Langem geforderten, für ganz Österreich verbindlichen, einheitlichen Strafenkatalog endlich einzuführen.

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