Tesla Model 3 2021

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Tesla: Deutsche Datenschützer fordern Entzug der Zulassung

Das Netzwerk Datenschutzexpertise folgert aus einer Studie, dass die E-Autos von Tesla in Europa nicht zugelassen werden dürften.

von Horst Bauer

10/22/2020, 02:24 PM

Aufregung um Tesla herrscht in Deutschland, nachdem die Nachrichten-Plattform heise.de eine Studie deutscher Datenschützer öffentlich gemacht hat. Darin kommt das Netzwerk Datenschutzexpertise nach intensiver Beschäftigung mit einem Tesla Model 3 zu dem Schluss, "dass Autos von Tesla wegen vieler Datenschutzverstöße in der EU nicht zugelassen werden dürften."

Autor der Studie ist der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Der Grundvorwurf lautet, Tesla verstoße gegen Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weil für die jeweilige Inanspruchnahme personenbezogener Messwerte keine präzisen Zwecke angegeben werden.

Als Beispiel führt die Studie den Umgang mit den Daten an, die von der Video- und Ultraschallüberwachung des Fahrzeugs gesammelt werden.Und dies sowohl in Fahrt, als auch beim Parken. Benötigt werden die von 8 Kameras sowie Ultraschall- und Radar-Sensoren gesammelten Daten für die sogenannte "Autopilot"-Funktion, wie Tesla das teilautonome Fahren der Stufe 2 nennt.

Sentry-Modus in der Kritik

Das System wird jedoch nicht nur in Fahrt verwendet, sondern kann durch den sogenannten "Sentry"-Modus auch im parkenden Fahrzeug zur Überwachung der Umgebung eingesetzt werden. Und via einer USB-Schnittstelle können die Bilder von vier Kameras laufend ausgelesen und ausgewertet werden. Dass dabei Nummernschilder und Personen klar erkennbar sind, lässt die deutschen Datenschützer zu dem Schluss kommen: "Tesla genügt nicht den Anforderungen an die Datenminimierung und die Erforderlichkeit bei der Datenverarbeitung."

Daraus den Schluss abzuleiten, dass etwa das meistverkaufte Modell der Amerikaner, der Tesla Model 3, keine europäische Typengenehmigung bekommen hätte dürfen, gehe aber laut dem Rechtsexperten des ÖAMTC, Martin Hoffer, ins Leere. Um diese zu erlangen, muss das Fahrzeug nämlich lediglich den geltenden Verkehrssicherheits- und Abgas-Bestimmungen entsprechen. Das neue Feld der Daten-Sammlung ist im Typengenehmigungsverfahren der EU jedoch kein Thema. Daher haben allfällige Verstöße gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung durch die im Auto verbauten Systeme auch keinen Einfluss auf die Zulassung eines Fahrzeugs.

Das Thema Datenschutz in das Genehmigungsverfahren neuer Autos aufzunehmen, ist angesichts der zunehmenden Vernetzung moderner Fahrzeuge jedoch überfällig. Dass gerade Tesla zuletzt den Big-Brother-Award in der Kategorie Mobilität erhalten hat, zeigt das steigende Problembewusstsein in der interessierten Öffentlichkeit.

Dash-Cam in Österreich verboten

Für österreichische Tesla-Fahrer kommt noch ein Spezial-Problem dazu. Da hierzulande sogenannte "Dash-Cams" - automatisch mitlaufende Front-Kameras, die das Verkehrsgeschehen während der Fahrt aufzeichnen - verboten sind, dürfte eigentlich das fix installierte Tesla-System theoretisch gar nicht verwendet werden. Dessen Unterschied zu kamerabasierten Assistenzsystemen anderer Hersteller besteht in der Möglichkeit, die Bilder der letzten 10 Minuten auszulesen und abzuspeichern. Was bei uns eigentlich verboten ist.

Weshalb etwa Citroën die in anderen Ländern fix verbaute Dash-Cam, die dort nicht mit den Assistenzsystemen verbunden ist, in Österreich nicht anbieten darf.

 

 

 

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