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Reifen

Was die situative Winterreifenpflicht bedeutet

Ab 1. November gilt die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

10/17/2017, 07:00 AM

Vernunftbegabten wird das ja auch ohne Paragrafen einleuchten: Bei tieferen Temperaturen sind Winter- den normalen Sommerreifen deutlich überlegen. Bei Schnee und Eis sowieso. Faustregel für die Temperaturschwelle: Spätestens ab 7° Celsius und darunter gehören Winterpneus her. Auch auf trockener Fahrbahn und beim Bremsen sind sie dann wesentlich besser, weil ihre Mischung auf die Temperaturen hin abgestimmt ist.

Für die landläufige Formel "O bis O" (Oktober bis Ostern) für die Winterreifenverwendung hat der Gesetzgeber einen nicht unähnlichen Rahmen gesetzt. Die so genannte "situative", also witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger, Klein-Lkw und für Mopedautos gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. "Situativ" weist darauf hin, dass diese Pflicht nur greift, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen – und wenn das Fahrzeug bei diesen Bedingungen auch tatsächlich eingesetzt wird. Wer das Fahrzeug stehen oder überwintern lässt, braucht keine Winterausrüstung einzusetzen.

Lenker haben zwei Möglichkeiten. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Achtung: Eis kann sehr rasch und unvermutet auftreten. Als Winterreifen gesetzlich anerkannt sind Reifen, die mit den Bezeichnungen M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sind. Mindestprofiltiefe sind 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm. Das gilt auch für Ganzjahres- oder Allwetterreifen.Die andere, nicht sehr empfehlenswerte Möglichkeit sind (Sommer-)reifen mit Schneeketten, welche auf der Antriebsachse montiert werden müssen. Diese Vorgangsweise ist aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Beim Einsatz eines Anhängers ist Winter-/Sommer-Bereifung an sich nicht vorgeschrieben. Dass Sommerreifen auf Schneefahrbahn keine gute Idee sind, wird aber jedem Lenker einleuchten.

Strafe

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Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen von der Exekutive erwischt wird, muss mit 60 Euro Strafe rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die ziemlich rasch gegeben sein dürfte, drohen theoretisch bis zu 5000 Euro Strafe.

Immer wieder geistert die Theorie um, dass die Kfz-Versicherung nicht zahlen müsse, wenn ein Lenker im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht. Dass ist so nicht ganz richtig. Die Haftpflichtversicherung muss einem (unschuldigen) Geschädigten jedenfalls dessen Schaden ersetzen und sie kann nach bisheriger Rechtsprechung auch den Schuldigen im Regelfall nicht in Regress nehmen. Zur witterungsabhängigen Winterausrüstungspflicht gibt es noch keine diesbezüglichen rechtskräftigen Urteile.

Ganz anders ist die Sache aber bei der Kaskoversicherung. Der Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht alleine reicht auch hier nicht aus, damit die Versicherung eine Zahlung verweigern kann. Kommen aber noch andere Umstände hinzu, wie etwa überhöhte Geschwindigkeit, dann kann die Versicherung grobe Fahrlässigkeit ins Treffen führen und eine Zahlung ablehnen.

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