© Michael Andrusio

Frage der Mobilität

Darf ich als Mieter eine Ladestation in die Garage bauen?

Eine Frage der Mobilität

11/16/2020, 01:39 PM

Eingriffe unter Inanspruchnahme von allgemeinen Flächen muss der Mieter dem Vermieter anzeigen. Lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, beziehungsweise ist ratsam, vor den Investitionen mit der Vermieterseite abzuklären, inwieweit im Falle des Verbleibs der Vermieter hierfür Wertersatz leistet.

ein ActiveCampaign Widget Platzhalter.

Wir würden hier gerne ein ActiveCampaign Widget zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte ActiveCampaign zu.

Kommentare

Kurier.tvMotor.atKurier.atFreizeit.atFilm.atImmmopartnersuchepartnersucheSpieleCreated by Icons Producer from the Noun Project profilkat