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Motorbezogene Versicherungssteuer neu: Wo Zuwarten Sinn macht

Ab 1. Oktober gilt die neue motorbezogene Versicherungssteuer. Bei durchblicker hat man geschaut, welche Modelle noch vorher zugelassen werden sollten.

08/06/2020, 07:55 AM

Anmelden oder zuwarten? Ab 1. Oktober tritt in Österreich die Neuausrichtung der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVst) in Kraft. Wer sich jetzt einen PS-starken Neuwagen mit hohen CO2-Emissionen kaufen möchte, sollte sich mit der Anmeldung besser beeilen, so der Ratschlag des Online-Tarifvergleichsportals durchblicker. Dort hat man sich die anstehenden Neuerungen genauer angesehen und besonders ihre Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Steuer bei unterschiedlichen PKW-Modellen unter die Lupe genommen.

„Es zeigt sich, dass eine individuelle Kalkulation für jedes Modell sinnvoll ist, da Motorleistung und CO2-Werte in Kombination berücksichtigt werden müssen. Bei einem Ausstoß von bis zu 140 Gramm CO2 pro Kilometer fällt die Steuer nach der neuen Berechnungsmethode allerdings in jedem Fall geringer aus. Es lohnt sich hier also, mit einer Neuzulassung bis zum 1. Oktober zu warten. Außerdem kommt man auch ohne den sogenannten Unterjährigkeitszuschlag weg. Ein solcher Zuschlag wird derzeit noch fällig, wenn die Steuer in Teilbeträgen gezahlt wird. Zusammen ergibt sich also ein erhebliches Sparpotenzial“, erklärt Reinhold Baudisch, Geschäftsführer von durchblicker.

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Bei Neuwagen mit einem CO2-Ausstoß von über 170 Gramm CO2 pro Kilometer ist hingegen zu empfehlen, die Erstzulassung noch vor der Umstellung durchzuführen. Hier wirkt sich das derzeit gültige Berechnungsschema vorteilhaft aus, da die höheren Emissionswerte dieser Wagen noch nicht berücksichtigt werden. Allerdings bleiben die Unterjährigkeitszuschläge bestehen, welche die finanziellen Belastungen wiederum deutlich erhöhen: Bei monatlicher Zahlweise etwa steigt die Steuersumme um jährlich immerhin zehn Prozent an. 

Der Hintergrund: Die Abgabe orientiert sich künftig nicht mehr allein an der Leistung des Motors (angegeben in kW), sondern berücksichtigt auch die Höhe der CO2-Emissionen. Für Neuwagen, die vor dem Stichtag 1.10.2020 zugelassen werden, gilt übrigens weiterhin die bisherige Form der Kfz-Steuer.

Beispiel Skoda Octavia

Was heißt das konkret - beispielsweise für einen Skoda Octavia? „Die durchblicker-Kalkulation bringt hier ein eindeutiges Ergebnis: Beim Octavia zahlt es sich bei jeder Modellvariante unabhängig von der Motorisierung aus, den Wagen erst ab dem 1. Oktober 2020 unter der neuen Berechnungsmethode der motorbezogenen Versicherungssteuer zuzulassen“, so Baudisch. Am höchsten fällt die Ersparnis beim Modell mit einer Leistung von 85 kW aus, pro Jahr kommt man um 237,84 Euro günstiger weg. Summiert man dies über die durchschnittliche Lebensdauer von rund einem Jahrzehnt, ist die Ersparnis beträchtlich - und auch für den Wiederverkaufswert nicht unrelevant. Beim Octavia mit 180 kW sinkt die Steuer-Ersparnis auf 52,56 Euro jährlich. Allgemein lässt sich sagen: Je geringer der Ausstoß an CO2, desto niedriger die motorbezogene Versicherungssteuer und desto höher folglich das Sparpotenzial.

Beispiel SUV

Das erfolgreichste Modell im Segment der SUV war 2019 der T-Roc von Volkswagen. Nach den Berechnungen von durchblicker wird die Steuerbelastung des Wagens mit einer Motorleistung von 221 kW ab dem 1.10. um rund 183 Euro ansteigen. Doch das ist noch ein Klacks, nimmt man jenen SUV mit dem größten Teuerungsschritt als Maßstab: Für einen Range Rover mit 415 kW kassiert der Fiskus künftig pro Jahr um 1.305,72 Euro mehr. 

durchblicker bietet unter https://durchblicker.at/kfz-steuer-berechnen eine eigene Landing Page mit allen Infos zur neuen Berechnungsweise. Ab September wird es dort zusätzlich einen Rechner geben, mit dem Interessierte rasch und unkompliziert die Höhe der neuen Kfz-Steuer ermitteln können.

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