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Situative Winterausrüstungspflicht ab 1. November - was das heißt

Der ÖAMTC-Experte über die Regelung und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen

10/31/2020, 04:00 AM

Ab 1. November ist es wieder soweit und es gilt hier zu Lande die situative Winterausrüstungspflicht. ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki erklärt: "Von 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, auf allen Rädern Winterreifen montiert sein."

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für "Mopedautos". Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der "M+S"-und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. "Doch damit ist es nicht getan", weiß der Rechtsexperte des Mobilitätsclubs. "Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen."

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5.000 Euro.

Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen. "Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden – eine Teilschuld genügt hier – muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen", so Letitzki.

Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: "Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten." Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der Mobilitätsclub rät jedoch dringend davon ab.

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