
© Bildagentur Zolles KG/Christian Hofer
Trotz Ende der Regelung: Winterreifen können nach wie vor nötig sein
Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert unter anderem auch Probleme mit der Versicherung.
Auch wenn mit 15. April die so genannte situative Winterausrüstungspflicht nicht mehr gilt, kann nach wie vor eine Winterausrüstung fürs Auto angebracht sein. Daran erinnert der ARBÖ in einer Aussendung und erklärt mögliche Konsequenzen.
„Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder die Lenkerin oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht. Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden“, erklärt ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel.
Wer auf Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch Probleme mit der Versicherung. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Schadensfall – der Anhalteweg verlängert sich mit Sommerreifen um das Vier- bis Fünffache – ist es nämlich möglich, dass die eigene Kaskoversicherung aussteigt. „Der ARBÖ empfiehlt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auch außerhalb der situativen Winterreifenpflicht nur dann zu fahren, wenn am Fahrzeug Winterreifen montiert sind oder mindestens zwei Schneeketten an den sommerbereiften Antriebsrädern angebracht sind. Letzteres ist aber nur bei einer durchgehend schnee- oder eisbedeckten Fahrbahn zulässig. Und wer noch nicht gewechselt hat, sollte noch zuwarten, bis stabile sommerliche Temperaturen gemessen werden“, so Echsel.

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