© ÖAMTC/Aloisia Gurtner

Frage der Mobilität

Was passiert, wenn man ein zugeschneites Verkehrsschild missachtet?

Der Jurist des ÖAMTC gibt Auskunft

01/25/2023, 04:00 AM

Wenn es heftig schneit, bleibt der Schnee auch gerne an Verkehrsschildern haften, die dann nicht mehr lesbar sind. Kann man also belangt werden, wenn man ein zugeschneites Verkehrsschild missachtet?

Zum einen: Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (z. B. die achteckige Stopptafel) trotzdem zu erkennen, schützt die mangelnde Lesbarkeit im Fall eines Verstoßes nicht vor Strafe. Zum anderen: "Wenn der Inhalt eines eingeschneiten Verkehrszeichens prinzipiell bekannt ist, kann dessen Missachtung im Fall eines Unfalls dazu führen, dass einem Mitverschulden vorgeworfen wird", erläutert ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried. Dafür muss die Missachtung des Schildes aber ursächlich für den Unfall gewesen sein.

Bodenmarkierungen

Bei schneebedeckter Fahrbahn gelten die allgemeinen Fahrregeln. Das bedeutet vor allem Rechtsverkehr und dass die Mitte der Fahrbahn - mangels anders lautender Markierungen - immer in der geometrischen Mitte der Fahrbahn liegt, erklärt der ÖAMTC. Im Kreuzungsbereich darf auf jedem Fahrstreifen geradeaus gefahren werden. Nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen ist es erlaubt, nach rechts oder links abzubiegen. Bei Stopptafeln oder Ampeln ist unbedingt anzuhalten, wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind. Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht. Wenn die Markierung eines Schutzweges vor lauter Schnee nicht mehr zu erkennen ist, muss der Fußgängerübergang aufgrund des Verkehrszeichens "Kennzeichnung eines Schutzweges" oder wegen des blinkenden gelben Lichtes beachtet werden. Kurzparkzonen gelten immer und werden ausschließlich durch Verkehrszeichen angezeigt. Eine blaue Bodenmarkierung muss weder sichtbar noch vorhanden sein. Ein vorübergehendes Aussetzen von Kurzparkzonen muss gesondert, zum Beispiel via Rundfunk, bekannt gegeben werden.

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