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Porsche Driving Experience in Finnland © Bild: /Werk
Winterreifen
15.11.2015

Winterreifen: Sicherer Halt auf Eis und Schnee

Was Sie über die passende Bereifung für die kalte Jahreszeit wissen sollten.

Wer noch nicht ummontiert hat, sollte es möglichst bald tun. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit ist es auch an der Zeit, am Auto von Sommer- auf Winterreifen umzustecken. Ganz abgesehen von der seit 1. November bei uns geltenden "situativen Winterreifenpflicht" (verpflichtende Winterbereifung bei Schneefahrbahn).

Obwohl die Vorteile ständig im Rahmen von Tests unter Beweis gestellt werden, halten sich noch immer viele Mythen bzw. falsche Meinungen zum Thema Winterreifen.

– Machen Winterreifen nur Sinn, wenn man auf Schnee fährt?

Nein. Winterreifen bieten durch ihre speziellen Gummimischungen und moderne Lamellentechnologie viel besseren Grip nicht nur auf Schnee und Eis, sondern generell bei niedrigen Temperaturen. Beispiel: Bei 5° C und nasser Fahrbahn beträgt der Bremsweg bei einer Vollbremsung aus 70 km/h sogar mit gebrauchten Winterreifen zwei Meter weniger als mit Sommerreifen.

– Leidet mit Winterreifen der Fahrkomfort?

Die meisten Autofahrer merken keinen Unterschied zwischen Sommer- und Winterbereifung an ihrem Auto. Sogar auf trockenen Autobahnen bei höheren Geschwindigkeiten bieten moderne Winterreifen komfortable Fahreigenschaften verbunden mit einem niedrigen Abrollgeräusch.

– Woran erkennt man einen echten Winterreifen?

Die Bezeichnung M+S wird prinzipiell für Reifen verwendet, die für winterliche Bedingungen ausgelegt sind. Aber Vorsicht: Diese Kennzeichnung ist nicht standardisiert. Das Schneeflockensymbol als zusätzliche Kennzeichnung eines M+S-Reifens zeigt, dass der Reifen vorgegebene Testkriterien erfüllt und gute Wintereigenschaften bietet.

– Wie schnell kann man mit Winterreifen fahren?

Mittlerweile bieten die Hersteller auch Winterreifen an, die für Sportwagen und höhere Geschwindigkeitsbereiche geeignet sind, auch bis zu 270 km/h.

– Brauchen SUV und Allradautos wirklich Winterreifen?

Auch Fahrzeuge mit Allradantrieb sollten unbedingt mit Winterreifen ausgerüstet werden. Allradantrieb in Verbindung mit Sommerreifen ist auf Schnee und Eis nutzlos.

– Kann man Winterreifen mit weniger als 4 mm Profil im Sommer "fertigfahren"?

Der Vorteil des Winterreifens bei kalten Temperaturen wird zum Nachteil im Sommer. Dann gibt’s mit Winterreifen höheren Abrieb und längere Bremswege – deshalb: Rechtzeitig wieder auf Sommerreifen wechseln.

– Was ist bei der Montage der Reifen zu beachten?

Falls Winterreifen ersetzt werden, wird empfohlen, alle vier Räder zu wechseln und vier Reifen desselben Typs und desselben Designs zu montieren. Unterschiedliche Reifen können unvorhersehbares Fahrverhalten bedingen. Aus diesem Grund sollten auch nicht beispielsweise zwei Winterreifen an der Antriebsachse und zwei Sommerreifen an der Lenkachse aufgezogen werden. Winterreifen sollten auch regelmäßig zwischen Vorder- und Hinterachse gewechselt werden, um gleichmäßigen Verschleiß sicherzustellen, raten die Profis (aber nicht zwischen linker und rechter Seite). Reifen mit höherer Profiltiefe sollten jedenfalls grundsätzlich an der Antriebsachse montiert werden.

– Wie ist die gesetzliche Winterreifenpflicht formuliert?

Seit Jänner 2008 gilt auf Österreichs Straßen eine Winterreifenausrüstungspflicht für Pkw, Pkw mit leichtem oder schwerem Anhänger und für Klein-Lkw (also bis 3,5 t und B-Führerschein). Geltungszeitraum ist vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Die Lenker der Fahrzeuge, die es betrifft, haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten: Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Als Alternative zur Winterbereifung ist es auch gestattet, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Die Verordnung sieht auch entsprechende Strafen vor: Wer nun bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne Winterreifen fährt, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5000 Euro Strafe.

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