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© Bild: ÖAMTC
Service
19.03.2024

Förder-Stopp: Kein Geld mehr für Plug-in-Hybride (PHEV)

Welche Elektroautos weiterhin Geld aus der E-Mobilitätsförderungen 2024 bekommen.

Der Staat fördert Elektroautos auch im kommenden Jahr. 114,5 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Gefördert wird der Kauf von E-Autos für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 2.300 Euro gefördert. Der E-Mobilitätsbonus setzt sich immer aus einem Importeursanteil und einer Bundesförderung zusammen.

 

 

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Nun steht fest, wie die Förderungen ab 1. April 2024 genau aussehen.

Hier die fünf wichtigsten News:

1) Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV mehr gefördert werden.

 

Vor kurzem wurden nun die Details zur E-Mobilitätsförderung 2024 veröffentlicht. "Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-In-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur", fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen.

© Bild: ÖAMTC

2) Mehr Zeit: Weiters wurde der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung für Fahrzeuge, die bereits beim Händler in Betrieb waren (z.B.: Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) von zwölf auf 15 Monate verlängert.

3) Mehr Geld: Die Förderungsanteile für E-Mopeds, E-Leichtmotorräder und E-Motorräder wurden im Vergleich zum vergangenen Jahr erhöht. Für Elektro-Motorräder gibt es bis zu 2.300 Euro.

4) Bei Unternehmen wird zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) Kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den Kombinierten Maßnahmen wird die Förderung für ein Fahrzeug in Kombination mit einer Ladeinfrastruktur oder für mehrere E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden.
 
5) Gefördert wird 2024 zudem auch die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse.

Die Förderaktion ist Teil des Jahresprogrammes 2024 des Klima- und Energiefonds. Seit Ende Februar können Anträge unter umweltfoerderung.at gestellt werden.