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© Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
Frage der Mobilität
06.11.2020

Was zeichnet einen Winterreifen vor dem Gesetz aus?

Eine Frage der Mobilität.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt.„Die oftmals vorhandene Schneeflocke garantiert zudem, dass dieser Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde“, so Erich Groiss vom ARBÖ. Ganzjahresreifen dürfen nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine entsprechende Kennzeichnung haben. Wichtig ist zudem die Mindestprofiltiefe: Diese muss 4 mm betragen.

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