Was viele entweder nicht wissen oder bewusst ignorieren: In Österreich herrscht generell Hupverbot.

Was viele entweder nicht wissen oder bewusst ignorieren: In Österreich herrscht generell Hupverbot.

© Kurier/Gerhard Deutsch

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Unfall, Stau, Hochzeit: Wann ist Hupen und Klingeln erlaubt?

Die Hupe wird – besonders, wenn man es eilig hat – gern als Signal genutzt. Doch Achtung: In Österreich herrscht generell Hupverbot.

06/02/2023, 07:45 AM

Wer in Wien unterwegs ist, weiß: Insbesondere an roten Ampeln zeigt sich, wie gering die Toleranzgrenze vieler Autofahrer ist: Wird beim Wechsel von rot auf grün nicht umgehend losgefahren, reagieren manche ungeduldig. Und laut.
Was viele entweder nicht wissen oder bewusst ignorieren: In Österreich herrscht generell Hupverbot. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erklärt: "Laut Straßenverkehrsordnung darf nur dann gehupt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Insbesondere vor Schulen, Krankenhäusern sowie zur Nachtzeit darf keinesfalls länger als notwendig gehupt werden."

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Zusätzlich zu dieser allgemeinen Regelung gibt es das verordnete Hupverbot. Das findet, kenntlich gemacht durch ein entsprechendes Hinweisschild, in bestimmten Gebieten aus Gründen des Lärmschutzes Anwendung. "Es besagt, dass die Hupe in diesen Gebieten nur dann betätigt werden darf, wenn kein anderes Mittel ausreichend wäre, um Personen vor Gefahren zu schützen. Würde beispielsweise eine Vollbremsung ausreichen, um einen Unfall zu verhindern, darf also eigentlich nicht gehupt werden", erklärt der ÖAMTC-Experte. Die Realität zeigt allerdings, dass das Missachten des Hupverbotes selten bis kaum geahndet wird.

Da Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Fahrzeug gelten, hat das Hupverbot auch für Radler Gültigkeit. Demnach darf auch die Klingel nur bei drohender Gefahr betätigt werden. "Viele Radfahrende sehen die Klingel jedoch als Möglichkeit, um die Fahrbahn 'frei zu räumen'. Auch das ist strafbar: Unerlaubtes Klingeln kann – wie das Hupen, wenn man mit dem Auto fährt – bis zu 726 Euro kosten", warnt der Clubjurist. Einen Sonderfall stellt das Hupen beispielsweise bei Hochzeiten dar. "An und für sich ist das Hupen in solchen Fällen verboten. Es hat aber offenbar noch keinen Fall gegeben, in dem Polizisten eine Hochzeitsgesellschaft aufgehalten und das frisch vermählte Paar zur Kasse gebeten hätte. Bislang sind jedenfalls keine Beschwerden bis zum ÖAMTC gedrungen“, so der ÖAMTC-Jurist.
Prinzipiell legt der Mobilitätsclub allen Verkehrsteilnehmern vorausschauendes Handeln ans Herz. "Sollte es dennoch zu einer brenzligen Situation kommen, ist es natürlich besser, lieber einmal unerlaubt zu hupen, als einen Unfall zu riskieren", lautet der abschließende Rat von Hoffer.

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