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Motorradfahrer fühlen sich benachteiligt

Mit zwei Verfassungsbeschwerden will Österreichs größter Motorradverein, Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad ermöglichen und die hohe Normverbrauchsabgabe beim Neukauf von Motorrädern senken.

12/05/2011, 07:42 AM

Heimische Motorradfahrer fühlen sich gegenüber Autobesitzern bei Wechselkennzeichen und Normverbrauchsabgabe (NoVA) benachteiligt und ziehen deshalb vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer gibt beiden Verfassungsbeschwerden, die vom größten heimischen Motorradverein "Red Biker" unterstützt werden, gute Chancen: "Vor allem die NoVA ist nicht mehr zeitgemäß. Die ist schon so verfahren und so undurchsichtig, dass man sich hier überhaupt etwas Neues einfallen lassen sollte", sagte Achrainer am Donnerstag.

Dass die Verwendung von Wechselkennzeichen zwischen Autos und Motorrädern nicht möglich sein sollte, sei wirklich unverständlich - denn technisch spreche nichts dagegen, sagt der ÖAMTC-Chefjurist. Und bezüglich der NoVA, die beim Kauf von Neufahrzeugen zu berappen ist, sei nicht wirklich logisch, warum die Berechnung bei Motorrädern nach dem Hubraum und bei Pkw nach dem tatsächlichen Verbrauch erfolgt.

Wechselkennzeichen sind derzeit nur für mehrere Autos bzw. für mehrere Motorräder erlaubt, nicht aber für ein Auto und ein Motorrad. Für viele Motorradfahrer ein Ärgernis, weil sie doppelt Haftpflichtversicherung und Versicherungssteuer zahlen müssen und damit Mehrkosten von einigen hundert Euro pro Jahr haben, führte der Verein "Red Biker" am Donnerstag in einer Aussendung ins Treffen. Viele der 400.000 Motorradfahrer in Österreich hätten auch einen Pkw, und Wechselkennzeichen wären daher für viele von ihnen kostensparend.

Weil ein Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad technisch möglich ist, bestehe eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, argumentiert der "Red Biker"-Präsident und frühere Sozialminister Erwin Buchinger. Ein Motorradfahrer aus Mattersburg im Burgenland habe ein solches Wechselkennzeichen beantragt. Da die Behörden 1. und 2. Instanz abschlägig entschieden, brachte man eine VfGH-Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsgesetzlichen Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz ein.

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Drei- bis viermal höhere NoVA

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wiederum ist beim Kauf eines neuen Autos oder Motorrades in einem unterschiedlichen Prozentsatz vom Kaufpreis zu zahlen. Beim Auto wird er nach dem Normverbrauch berechnet, beim Motorrad nach dem Hubraum. Das führt dazu, dass beim Kauf eines Motorrades - bei gleich hohem Benzinverbrauch wie bei einem Auto - eine 3- bis 4-fach höhere NoVA zu zahlen ist, also durchschnittlich um 1.200 bis 1.500 Euro mehr, erklärt "Red Biker". In Österreich werden jedes Jahr über 10.000 Motorräder neu gekauft. Es gehe somit um 10 bis 15 Millionen Euro Mehrkosten, die Motorradkäufer zahlen müssten.

Zur NoVA hat ein Motorradhändler aus Bernstein (Burgenland) den Rechtsweg beschritten und gegen den Steuerbescheid berufen. Nachdem die Finanzbehörden in 1. und 2. Instanz abgelehnt haben, wurden auch hier Verfassungsbeschwerden eingebracht.

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