Darf die Schnauze des Autos über den Gehsteig ragen?
Schrägparken: Darf die Schnauze des Autos über den Gehsteig ragen?
Die Juristen des ÖAMTC sagen dazu: Wenn auf der Gehsteigkante eine Parkmarkierung (etwa weiß bemalt) ist, darf diese nicht überragt werden. Ist die Gehsteigkante unmarkiert, dürfte das schrägparkende Fahrzeug in den Gehsteig ragen, allerdings mit einer Einschränkung: Das Überragen ist verboten, wenn Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl an der Benützung des Gehsteigs gehindert sind.
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