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Frage der Mobilität

Darf man im Faschings-Kostüm ein Auto lenken?

Der Faschingsdienstag steht ins Haus. Verkleidet ans Steuer - wann das in Ordnung geht und wann hohe Strafen drohen.

02/12/2024, 04:00 AM

Die Faschingssaison nähert sich ihrem Höhepunkt. Aber: Darf man als Hexe, Pirat oder gar Polizist verkleidet an das Steuer eines Fahrzeuges? Nicht unbedingt.

Hohe Strafen drohen


Laut Kraftfahrgesetz müssen Fahrzeuglenkende nämlich dafür sorgen, dass durch ausreichende Sicht eine sichere Fahrt möglich ist. 
Sind durch die Faschingskostümierung Bewegungsfreiheit oder Sicht eingeschränkt, ist die Voraussetzung für ein sicheres Lenken des Fahrzeuges nicht mehr gegeben. "Verkleidete dürfen sich also nicht wundern, wenn die Exekutive sie wegen der Kostümierung beanstandet. Eine Bestrafung ist theoretisch sogar bis zu 10.000 Euro möglich", sagt der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
 

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Besondere Vorsicht gilt aber auch, wenn man an Faschingsumzügen vorbeifahren muss: "Die Kostümierten haben durch die Maske mitunter ein eingeschränktes Sichtfeld, bei manchen trübt der Alkohol zusätzlich die Wahrnehmung. Für Autofahrer heißt es deshalb besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren, um Unfälle zu vermeiden", so Hoffer.

Straßensperren mit einplanen


In vielen Gemeinden werden die Straßen für die Umzüge vorübergehend gesperrt, um Unfällen vorzubeugen. Wer daher am Faschingsdienstag mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vor Fahrantritt über allfällige Umleitungen informieren.

 

Bei Faschingsumzügen kann es aber auch durch Übermut zu Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen kommen. Grundsätzlich sind Verursacher immer für die von ihnen verursachten Schäden verantwortlich. Ist aufgrund der Verkleidung im Nachhinein eine Identifizierung nicht möglich, haften die Veranstalter. "Diese haben außerdem zur Sicherheit eine ausreichende Anzahl von Ordnern bereitzustellen", sagt der Jurist des Mobilitätsclubs. Bei einem Umzug mit etwa 60 Närrinnen reichen nach Judikatur der österreichischen Gerichte aber bereits drei Ordner:innen für die Erfüllung der Sicherungspflicht.

Vorsicht in der Dunkelheit

Nach der Straßenverkehrsordnung muss die Faschingsgruppe bei Dämmerung und Dunkelheit im Sinne der Sicherheit entsprechend beleuchtet werden. "Das kann durch ein mitfahrendes Fahrzeug geschehen oder mit Lampen auf allen Seiten der Gruppe, die weiß nach vorne und rot nach hinten leuchten, erfolgen", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Achtung: Auch für die Besucher und Teilnehmer am Faschingsumzug gilt es, von fahrenden Festtagswagen den nötigen Sicherheitsabstand zu halten, damit man nicht unter die Räder kommt, wenn man stürzt oder stolpert.

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