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© Bild: Michael Andrusio
Frage der Mobilität
16.11.2020

Darf ich als Mieter eine Ladestation in die Garage bauen?

Eine Frage der Mobilität

Eingriffe unter Inanspruchnahme von allgemeinen Flächen muss der Mieter dem Vermieter anzeigen. Lehnt der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, beziehungsweise ist ratsam, vor den Investitionen mit der Vermieterseite abzuklären, inwieweit im Falle des Verbleibs der Vermieter hierfür Wertersatz leistet.

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