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Service
17.06.2020

Elektroauto und Hybrid: Was sie (nicht) kosten

So sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus

In Österreich werden emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der motorbezogenen Versicherungssteuer („Kfz-Steuer“) bevorzugt behandelt. Reine Elektrofahrzeuge sind von der NoVA und von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Die Berechnung des Steuersatzes erfolgt in der Regel nach dem Schlüssel: CO2 g/km - 90/5 = Steuersatz in Prozent. Höchststeuersatz: 32 Prozent. Keine NoVA ist für Fahrzeuge mit weniger als 90 g CO2/km zu entrichten, somit entfällt die NoVA für alle E-Fahrzeuge und für die meisten Hybrid-Modelle.

Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor (Plug-in-Hybride) sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.

Förderung

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In den Jahren 2019 und 2020 wird die Anschaffung von Elektro-Pkw für den privaten Einsatz mit 3.000 Euro gefördert. Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern erhalten eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. Modelle mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) von mehr als 50.000 Euro sowie Plug-in-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb erhalten keine Förderung.

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. Das gilt nicht für Hybrid-Fahrzeuge.